Was hat Ihnen an unserer Arbeit gefallen?
Einen Tag nach meiner Anfrage wurde bereits eine geeignete Unterkunft für eine Kurzzeitpflege mitgeteilt.
Was können wir verbessern?
Die Einrichtung liegt in der Nähe.
Was Sie uns sonst noch sagen möchten:
Ich werde Sie in meinem Bekannten- und Mandantenkreis weiter empfehlen. Frau Schmidt wies mich auch auf § 39c des SGB-V hin. Vielen Dank.
Wolfgang S. – Freund und Anwalt – 09.11.2016